Tipps zur eAU: „Vermeiden Sie es, zum Bananentester zu werden!“
Am 1. Oktober wird es ernst: Mit Beginn des vierten Quartals können Ärzte die elektronische AU-Bescheinigung in Richtung Krankenkasse des Patienten über die Telematikinfrastruktur schicken. Verpflichtend wird die Anwendung dann zum 1. Januar. Welche Voraussetzungen Vertragsärztinnen und -ärzte in den Praxen erfüllen müssen und wo es noch hakt, bevor die elektronischen Formulare unfallfrei übers Netz laufen können, darüber gibt Gilbert Mohr, Leiter der Stabsstelle E-Health bei der KV Nordrhein, im „ÄrzteTag“-Podcast Auskunft. Nach wie vor erfüllen viele Praxen diese Voraussetzungen nicht.
Noch läuft nicht alles rund bei der eAU. Erst Ende August sind die ersten echten Test-AU-Bescheinigungen übers Netz gegangen. Mohr fürchtet, die eAU könnte zu den Produkten gehören, „die erst beim Kunden reifen“. Im ersten Teil des Podcast-Gesprächs gibt er Ärzten dann auch einen Hinweis, wie sie es vermeiden können, zum Bananentester zu werden.
Ausblick: Der zweite Teil des Gesprächs mit Gilbert Mohr zum Start der eAU wird am Montag erscheinen. Darin beantwortet er ganz praktische Fragen wie: Wo müssen Ärzte die eAU signieren, was muss noch ausgedruckt werden und wie ist der Zeitplan in Richtung eRezept.
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