ÄrzteTag

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Wo liegt die Herausforderung „Mutterschutz“ für niedergelassene Ärztinnen, Frau Dr. Jesswein?

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Haben niedergelassene Ärztinnen im Mutterschutz und in Erziehungszeiten eher einen Vorteil durch hohe Flexibilität bei Vertretungsregelungen oder eher Nachteile durch das finanzielle Risiko bei der Organisation von Vertretung?

Ein kleiner Passus im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD im Bund hat die Diskussion über Mutterschutz für niedergelassene Ärztinnen befeuert: „Wir wollen einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einführen.“

Bei der Frühjahrstagung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands in Magdeburg haben die Delegierten einstimmig einen Antrag beschlossen, der die Politik auffordert, „den gesetzlichen Mutterschutz für selbstständige, niedergelassene Ärztinnen unverzüglich an die Regelungen für angestellte Ärztinnen anzugleichen“.

Die Initiatorinnen befürchten, dass die Nachteile im Mutterschutz dazu führen, dass Ärztinnen sich später niederlassen oder ganz davon absehen könnten. Beim Deutschen Ärztetag in Hannover wollen die Hausärztinnen und Hausärzte einen entsprechenden Antrag einbringen, um der Forderung noch mehr Nachdruck zu verleihen.

Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert die Mit-Initiatorin des Beschlusses Dr. Nadja Jesswein die Herausforderungen für niedergelassene Ärztinnen in der Schwangerschaft.

Die Hausärztin aus Oldenburg beschreibt die Probleme, die sie gehabt hat, als sie als niedergelassene Ärztin in einer Einzelpraxis schwanger wurde. Und sie erläutert, warum es in der Praxis nicht so einfach ist, eine Vertretung zu finden, und welche finanziellen Belastungen dadurch entstehen können, wenn die Praxischefin in der Schwangerschaft längere Zeit ausfällt.

Im Gespräch geht es nicht zuletzt um die Möglichkeiten, über Entlastungsassistentinnen oder -assistenten die Erziehungszeiten zu überbrücken und dabei vielleicht sogar die eigene Praxis weiterzuentwickeln – aber auch um die Einschränkungen, die dabei zu beachten sind.

Welche Nebentätigkeiten dürfen Vertragsärzte ausüben – und welche nicht, Frau Vogtmeier?

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Ein eigentlich banales Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Besetzung eines halben Urologen-Sitzes könnte vor dem Bundesverfassungsgericht noch zu einiger Berühmtheit gelangen. Es geht um Grundsätzliches – aber fast noch mehr um die praktischen Konsequenzen für Nebentätigkeiten neben der vertragsärztlichen Tätigkeit.

Im „ÄrzteTag“-Podcast mit Rechtsanwältin Katharina Vogtmeier aus Berlin geht es um das Spannungsfeld, wie viel Vertragsärztinnen und Vertragsärzte neben einem vollen Versorgungsauftrag in der vertragsärztlichen Versorgung leisten können – und leisten dürfen.

Mit dem Urteil des BSG scheiterte eine Urologin mit ihrem Widerspruch. Sie wollte ihren Vater, einen Urologen, in ihrer Praxis mit einem halben Vertragsarztsitz anstellen.

Die Richter des Vertragsarztsenats winkten ab. Ihre Begründung: Da der Vater an zwei weiteren Standorten bereits jeweils einen halben Vertragsarztsitz innehabe, könne er nicht darüber hinaus noch einen (halben) Versorgungsauftrag beanspruchen.

 Das Urteil selbst sei durchaus nachvollziehbar, erläutert die Fachanwältin für Medizinrecht von der Kanzlei D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.

Im Podcasts beschreibt Katharina Vogtmeier aber die Konsequenzen der Urteilsbegründung und warum sie glaubt, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für die zukünftige Berufsausübung von Vertragsärzten sehr wichtig werden könnte.

Sie sieht eine Diskrepanz zwischen dem im Urteil erhobenen Anspruch einer „umfassenden Inpflichtnahme“ an Vertragsärztinnen und -ärzte und den gesetzlich vorgeschriebenen 25 Sprechstunden pro Woche.

Die Zeiten, dass „ein voller Versorgungsauftrag die gesamte Arbeitskraft eines Vertragsarztes oder einer Vertragsärztin beansprucht, sind lange vorbei“, so die Rechtsanwältin.

Im Gespräch beschreibt Vogtmeier konkret, was Vertragsärzte neben ihrer Haupttätigkeit in welchem Umfang leisten dürfen, sei es im Selektivvertrag, für Privatpatienten oder auch im Krankenhaus.

Und sie fasst zusammen, durch welche Maßnahmen die Berufsfreiheit für Ärzte gefährdet sein könnte und welche Konsequenzen durch eine wie auch immer geartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Fall eintreten könnten.

Wo drückt Ärzten bei der Digitalisierung am meisten der Schuh, Herr Eckert?

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Unter Hausärzten ist Moritz Eckert aus Herzberg im Harz digitaler Vorreiter. Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert er, was Kollegen tun können, um möglichst wenig Ärger mit ePA und Praxisverwaltungssystemen zu haben.

„Vorteile, die Freude machen“: Wenn Digitalisierung sich positiv auf den Praxisalltag auswirkt, dann steigen Hausärztinnen und Hausärzte gerne bei neuen Anwendungen ein und sind keineswegs die Bremser der Digitalisierung. Das postuliert Moritz Eckert, Hausarzt in Herzberg am Harz, im „ÄrzteTag“-Podcast.

Solche Vorteile gebe es durchaus, so Eckert. Zum Beispiel habe das E-Rezept dafür gesorgt, dass die „Horden an Rezeptabholern, die sonst mittags die Flure füllten“, nicht mehr in den Praxen auftauchen müssten. Denn nun lasse sich jedes Rezept über die elektronische Gesundheitskarte vom Server abrufen, ein Praxisbesuch, zum Beispiel für Folgerezepte, erübrigt sich.

Nicht immer, so Eckert, bringen neue IT-Anwendungen echte Vorteile für die Praxen, zum Beispiel, wenn ein Prozess einfach nur von analog auf digital umgestellt werde, was häufig eher frustrierend für Praxen ende. Eckert hatte das E-Rezept bereits sehr früh implementiert und arbeitete so auch mit seinem Softwarehaus daran, die Abläufe möglichst reibungslos für die Praxis zu gestalten – so wie auch bei der elektronischen Patientenakte (ePA).

Es gebe genug „Nervfaktoren“ bei der Digitalisierung: Die Instabilität der Telematikinfrastruktur bringe zum Beispiel immer wieder Sand ins Getriebe der Praxen und mache häufig teure Techniker-Einsätze erforderlich, obwohl es gar nicht am Praxisverwaltungssystem liegt.

Eckert ist einer der beiden wissenschaftlichen Leiter des HIT-Kongresses in Köln, bei dem sich am 13./14.03.2026 Hausärzte zum Thema Digitalisierung treffen. Ein Thema dort ist auch der Vergleich der PVS-Systeme, die sich allesamt dort präsentieren.

Die jüngste Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung hat bestätigt, dass nach wie vor die Unzufriedenheit der Ärztinnen und Ärzte mit den Systemen groß ist. Im Podcast erläutert Eckert, worauf beim angepeilten Wechsel besonders zu achten ist, er beschreibt, wie gut die Datenübernahme von einem aufs andere System klappt und warum er eine Konsolidierung bei der PVS-Anbietern erwartet.

Nicht zuletzt gibt er auch eine Einschätzung dazu ab, welche Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) bereits in Hausarztpraxen sinnvoll eingesetzt werden können und wie er gerade versucht, eine Praxis-App für Patienten an sein System anzubinden.

Wie ticken Menschen mit Autismus, Prof. Freitag?

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Die Behandlung von Patienten mit ASD kann für Ärzte und MFA eine Herausforderung sein. Worauf sollten sie achten, um für beide Seiten eine optimale Versorgung zu schaffen? Forscherin und Ärztin Prof. Christine Freitag gibt Tipps im „ÄrzteTag“-Podcast.

Über diesen Podcast

ÄrzteTag - der Podcast der "Ärzte Zeitung". Wir blicken kommentierend und persönlich auf den Tag, wichtige Ereignisse und Meilensteine. Wir laden Gäste ein, mit denen wir über aktuelle Ereignisse aus Medizin, Gesundheitspolitik, Versorgungsforschung und dem ärztlichen Berufsalltag reden.

von und mit Ärzte Zeitung

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