Genesenen-Zertifikat ohne PCR-Test? Anwalt Ehlers: „Kein Kavaliersdelikt!“
Seitdem der Deutsche Hausärzteverband die Forderung aufgestellt hat, die Ausstellung eines Genesenen-Zertifikats nicht mehr an das Vorliegen eines positiven PCR-Tests zu knüpfen, ist die Diskussion in der Welt: Sollen PCR-Tests überhaupt noch diese Bedeutung in der Surveillance der Pandemie haben – angesichts der hohen Kosten, die für die Allgemeinheit entstehen?
So weit die politische Frage. Auf der individuellen Seite im Verhältnis zu den Patientinnen und Patienten ergibt sich allerdings eine andere Perspektive: Hausärztinnen und Hausärzte sollten einer möglichen – derzeit auch nicht geplanten – Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf keinen Fall vorgreifen, warnt Arzt und Rechtsanwalt Professor Alexander Ehlers von der Rechtsanwaltssocietät Ehlers, Ehlers & Partner in München, im „ÄrzteTag“-Podcast.
Wenn ein Patient bei COVID-19 keinen PCR-Test hat machen lassen, dann sei es nicht empfehlenswert, pragmatisch vorzugehen und ohne ein Ergebnis eines solchen Tests ein Genesenen-Zertifikat auszugeben – selbst dann nicht, wenn aufgrund des klinischen Bildes und mehrerer Antigentests die Infektion zweifelsfrei feststehe. Ärzten drohten in diesem Fall ernste rechtliche Konsequenzen, „das ist kein Kavaliersdelikt“, so Ehlers weiter, sondern sei vielmehr auf eine Stufe zu stellen mit der Erstellung eines Impfzertifikats für einen Impfgegner, ohne dass eine SARS-CoV-2-Impfung vorliegt.
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