Legen Sie wirklich bei jeder ambulanten Op drauf, Herr Dr. Kollenbach?
Die Grenzen zwischen ambulant und stationär werden mit den aktuellen Reformprojekten aus dem Bundesgesundheitsministerium neu gezogen. Die Erweiterung des AOP-Katalogs zu Anfang des Jahres war ein Schritt zur Ambulantisierung bei kleineren Operationen, gut 160 Leistungen sind allein in der Urologie dazugekommen.
Doch wo sollen die ambulanten Op erbracht werden – und vor allem wie kann es zu einer „speziellen sektorengleichen Vergütung“ für Operationen kommen, wie sie im Sozialgesetzbuch gefordert wird (Paragraf 115f)? Der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) und die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) haben ein Positionspapier verfasst, um Bedingungen zu formulieren, wie eine Ambulantisierung tatsächlich gelingen kann.
Dr. Peter Kollenbach ist der 2. Vizepräsident des BvDU und einer der maßgeblichen Autoren des Papiers. Vor allem müssten die Honorare nach EBM so gesetzt werden, dass Operateure auch bei ambulanten Op auf ihre Kosten kommen. Sachkosten, Kosten für die Erfüllung der gestiegenen Hygieneanforderungen – all das müsse bei einer Vergütung, die für niedergelassene Ärzte und Kliniken „gleich und attraktiv“ ist, berücksichtigt werden.
Kollenbach nimmt im „ÄrzteTag“-Podcast auch Stellung dazu, welche zusätzlichen urologische Op-Leistungen in den AOP-Katalog aufgenommen werden sollten, woher zusätzliches Geld für höhere Honorare für Operationen kommen könnte und auf welchem Krankenhaus-Level in Zukunft Belegärzte noch welche Op-Leistungen erbringen dürfen sollten. (Dauer: 28:36 Minuten)
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