Ist die ePA schon bereit für den Praxisalltag, Frau Dr. Spöhrer?
Anfang Februar hat der Bundesrat das Digitalgesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz ohne Änderungen beschlossen, nun fehlen nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger, dann treten die neuen Regelungen in Kraft. Umsetzung der elektronischen Patientenakte (ePA), Videosprechstunde, Interoperabilität, Digitale Gesundheitsanwendungen, Digitalisierung des DMP Diabetes Mellitus: Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert Dr. Kristina Spöhrer, Sprecherin der AG Digitales des Deutschen Hausärztinnen- und Hausärzteverbands (DHÄV), an welchen Stellen sich Änderungen ergeben und wie sich Praxen darauf vorbereiten können.
So sieht Spöhrer, die auch Mitglied des DHÄV-Vorstandes ist, bei der ePA noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Wenn sie einen Patienten oder eine Patientin, die bereits eine ePA hat, einbestelle, dann immer ans Ende der Sprechstunde, beschreibt die Fachärztin für Allgemeinmedizin ihren Umgang mit der ePA. Der Grund: Der Umgang mit den ePA-Daten dauere seine Zeit. Wenn dieser nächste Schritt der Digitalisierung ein Erfolg werden solle, dann müssten gematik und Hersteller von Praxisverwaltungssystemen noch „gründlich arbeiten“, so Spöhrer. Grundsätzlich begrüße der DHÄV die ePA, aber „wir brauchen für den Alltag ePA-Ladezeiten unter drei Sekunden“.
Beim E-Rezept hätten sie in ihrer Praxis das Glück gehabt, dass kurz vor dem Jahreswechsel ein Update des PVS die Geschwindigkeit bei der digitalen Signatur nochmals deutlich verbessert habe. Nun sei sie „ziemlich angetan“ von der Lösung – es gebe allerdings immer noch Rückmeldungen von Kolleginnen und Kollegen, dass der Umgang mit dem E-Rezept keineswegs „holperfrei“ laufe, so Spöhrer. Der große Aufwand in allen Praxen sei allerdings jetzt, dass die Patientinnen und Patienten über den neuen Ablauf aufgeklärt werden müssten, das sei in der aktuellen Infektwelle eine große Herausforderung.
Insgesamt seien die Gesetze durchaus ein Schritt in die richtige Richtung, allein weil die Digitalisierung „Teil unseres Lebens“ werde. Digitalisierung allein, etwa die Einrichtung von Videosprechstunden, reiche allerdings nicht, sie brauche immer die Einbettung in ein gutes Versorgungskonzept, zum Beispiel bei Bedarf die Möglichkeit der Weiterbehandlung vor Ort in der Praxis. An dieser Stelle sei der Bewertungsausschuss bei der Ausgestaltung der Regelungen noch gefragt, so Spöhrer.
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