Ein Regress über eine dreiviertel Million Euro – wie kann das heute noch passieren, Frau Vogtmeier?
Milde und Juristen – das passt offenbar nicht immer zusammen: Zu einem Regress von fast 750.000 Euro hat das Sozialgericht Dortmund eine Psychiaterin verurteilt, nachdem Verordnungen der Praxis über Jahre hinweg nur mit einem Paraphenstempel oder einem Unterschriftenstempel versehen worden waren. Damit verstieß die Fachärztin gegen die Regeln des Bundesmantelvertrags Ärzte, dass Verordnungen eigenhändig vom Arzt oder von der Ärztin unterschrieben werden müssen. So weit, so juristisch wenig spektakulär. Aber muss es dann, wenn doch die Verordnungen am Ende von den Patientinnen und Patienten eingelöst worden sind und ein echter Missbrauch nicht feststellbar ist, tatsächlich zu so einer hohen Regress-Summe kommen, die tatsächlich den Ruin der Ärztin bedeuten könnte?
Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert Katharina Vogtmeier, Fachanwältin für Medizinrecht bei der Kanzlei D+B Law in Berlin, warum ein solcher formaler Fehler, ohne dass den Krankenkassen ein Schaden auch nur in annähernder Höhe entstanden wäre, zu sechsstelligen Regressen führen kann. Die Krankenkassen hätten „etwas gezahlt, was sie, streng genommen, nicht hätten zahlen müssen“, die Juristen sprechen laut Vogtmeier hier von einem „normativen Schaden“.
Die Rechtsanwältin berichtet im Podcast über Diskussionen in der Literatur, ob die Krankenkassen nicht die eingesparten Summen durch die nicht bezahlten Verordnungen aufrechnen lassen müssten – vor Gericht, so Vogtmeier, sei dies aber noch nicht durchgefochten worden. Auch warum die mittlerweile geltende Differenzbetrachtung bei der Schadenermittlung für den Fall der Fachärztin für Psychiatrie nicht gegriffen hat, diskutiert Vogtmeier. Im Gespräch geht es auch darum, inwieweit körperliche Gebrechen, die die Psychiaterin vorschützte, ein solches Vorgehen mit Unterschriftenstempel entschuldigen könnten.
Ein normativer Schaden kann für die Krankenkassen auch durch andere formale Fehler entstehen. Im Podcast erläutert die Fachanwältin, warum auch bei Kooperationen Regresse in ähnlicher Höhe drohen, wenn formale Fehler gemacht werden – und wie diese vermieden werden können.
Und ist das Urteil in der aktuellen Zeit überhaupt noch relevant, in der E-Rezepte längst mit digitaler Signatur rausgehen? Auch hier hat Vogtmeier eine Antwort parat: Zum einen seien noch nicht alle Verordnungen digital, zum Beispiel Hilfs- und Heilmittelverordnungen oder BtM-Rezepte. Im Gespräch beschreibt sie zudem eine Vorgehensweise zur vermeintlichen Arbeitsentlastung, die Ärztinnen und Ärzte teuer zu stehen kommen kann.
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