00:00:03:
00:00:06: Willkommen zum Erzitag, dem Podcast der Erze Zeitung.
00:00:09: Mein Name ist Hauke Gerloff und ich bin stellvertretender Chefredakteur.
00:00:13: Und in der Leitung begrüße ich Professor Alexander Ehlers seines Zeichens Rechtsanwalt, Fachanwaltung für Medizinrecht und zugleich allgemein Mediziner.
00:00:23: Hallo Herr Prof.
00:00:24: Ehlers!
00:00:25: Freut mich dass wir mal wieder die Gelegenheit miteinander zu plauschen.
00:00:29: Hallo und Grüß Gott sei gerne auch.
00:00:31: Ja, Professor Elas wir wollen natürlich nicht nur plauschen sondern ganz handfeste vor allem auch juristische Themen besprechen.
00:00:42: Konkret geht es heute um das GKV Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz beziehungsweise um Reaktionsmöglichkeiten der Vertragsärztinnen und Vertragserzte auf die Änderung vor allem bei der Re-Bigetierung von Leistungen und bei der Streichung der TSVG Zuschläge für eine schnelle Terminvergabe.
00:01:01: Teilweise sind ja prognostiziert worden, Honorarverluste von zwanzig Prozent v.a.
00:01:07: bei den Fachärzten – wobei hier vielleicht noch nicht das letzte Wort gesprochen zu sein scheint!
00:01:15: Den Vertragsärzern Ihren Verbänden wird teilweise ja vorgeworfen.
00:01:19: Sie würden damit drohen, dass Kolleginnen und Kollegen zukünftig in die Privatmedizin abwandern oder das Angebot für Kassenpatienten reduzieren könnten und dass dadurch die Wartezeiten für diese Patienten noch länger würden.
00:01:33: Professor Ehlers nur eine kurze Einschätzung ganz wertfrei sind das Drohungen?
00:01:38: Oder wird hier nicht doch Eine Mechanik der Reaktion auf die Veränderung ökonomischer Rahmenbedingungen beschrieben.
00:01:47: Denn die Rahmenbedingerungen, die ändern sich ja nun wirklich?
00:01:51: Ja eine sehr wichtige Frage!
00:01:53: Ich denke das ein Beitragsratsstabilisierungsgesetz auf der Basis der Kenntnisse der Finanzkommission, der sogenannten Greiner Kommission bei der jahrzeitigen Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig war.
00:02:08: aber Das Breithaushaltsstabilisierungsgesetz verschärft einen fundamentalen Zielkonflikt, nämlich der Leistungsanspruch des gesetzlichen Versicherten.
00:02:19: Also das Patienten bleibt ja bestehen und die Praxen auf der anderen Seite werden für dieselben Leistungen weniger oder beziehungsweise weniger verlässig Geld zur Verfügung haben.
00:02:35: Und juristisch ist aber klar eine Kassenleistung darf nicht allein, deswegen zur Selbstzahlerleistung werden.
00:02:42: Weil sie nicht mehr extrabütetär wie Sie gerade ausgeführt haben oder nicht vervollständig verbietet wird.
00:02:48: aber ökonomisch ist natürlich genauso klar wenn finanzielle Anreize für zusätzliche und schnelle Termine entfallen werden in Praxen ihre Kapazitäten ich will es mal vorsichtiger formulieren, vorsichtige planen und die wahrscheinlich folge werden längere Wartezeiten und weniger Zusatzangebote sein.
00:03:08: Das ist die Mechanik der Reaktion auf die Veränderung ökonomischer Rahmenbedingungen, einfach weil das die ökonomische Logik vorgibt.
00:03:18: Nun sind ja nicht alle Änderungen wirklich in Stein gemeißelt.
00:03:22: da wird ja noch über Änderungsbereinigung von Fehlern gesprochen.
00:03:27: also vielleicht sollte man mit seinen Entscheidungen wie man im nächsten Jahr dann Leistungen anbietet noch ein bisschen warten.
00:03:35: würden sie das?
00:03:36: Also?
00:03:36: das glaube
00:03:37: ich schon,
00:03:38: es gibt ja intensive Diskussionen zwischen den Beteiligten beispielsweise der Kassener Zimbunsvereinigung und die GKV-Spitzenverband.
00:03:47: Der Bewertungsausschuss hat noch nicht das letzte Wort gesprochen.
00:03:51: wir erwarten dem Beschluss im November.
00:03:55: Es muss umgesetzt werden dann in die Monorawerteilungsmaßstäbe auf KV Ebenen und von daher sollte man zunächst einmal Ruhe walten lassen, die Situation und die Entwicklung sehr genau analysieren.
00:04:13: Allerdings auch vorbereitet sein, dass Veränderungen kommen werden.
00:04:18: also es lohnt sich genau zu analysieren in der Praxis, in der Gemeinschaftspraxis im medizinischen Versorgungszentrum, die Honorar-Situationen, die Leistungssituationen Und dann möglicherweise, wenn bestimmte Maßnahmen ergriffen werden und durchgesetzt werden, dann sehr schnell auch reagieren zu können.
00:04:40: Sie haben ja das Feld eben schon so ein bisschen abgedeckt und es wird ja von der KBV immer wieder prognostiziert dass tatsächlich die Anzahl der Termine reduziert wird, wenn eben die Honorierung nicht mehr so verlässlich ist wie bisher.
00:05:00: Ist das denn einfach so möglich, vielleicht als erste größere Frage seine Termine zu reduzieren?
00:05:11: Ist das juristisch möglich?
00:05:13: Vielleicht erlauben Sie mir trotzdem noch einen kleinen Zwischenaspekt.
00:05:19: Nämlich, dass wir gerne betonen, nämlich die Frage... Und was sich denn genau für die ambulante Versorgung ändert?
00:05:28: Sie hatten das zwar angedeutet, aber vielleicht ist es den Zuhörer an der einen oder anderen Stelle noch nicht hinreichend bekannt vorüber diskutiert wird.
00:05:37: Nämlich dass zahlreiche bislang extra vegetäre vergütete Leistungen in die mobilitätsbedingte Gesamtvergüterung überführt werden sollen Und dabei natürlich auch früh Erkennungsuntersuchung, ambulante Operationen.
00:05:52: Es trifft die Psychotherapeutische Versorgung, es trifft Halsnase und Ohrenärzte im Hinblick auf bestimmte Dinge.
00:06:00: Es betrifft aber auch Labormedizin, Onkologie, Australenterapie.
00:06:06: Es entfallen so jedenfalls die Planung von Vergütungsregeln für Termine über Determinservicestellen vermittelt werden Hausarztvermittlungsfälle offene Behandlung, also in offenen Sprechstunden weitere Zuschläge.
00:06:22: Also das sind schon Punkte die gravierend sein können und die letztendlich die einzelnen Facharztgruppierung auch in unterschiedlicher Weise.
00:06:31: und da ist ja auf das letzte Wort noch nicht gesprochen.
00:06:33: und dann wird es auch sehr wesentlich darauf ankommen wie die Honorabverteilungsmaßstäbe aussehen.
00:06:38: Es trifft die Gruppierung in unterschiedlicher Weise, es trifft natürlich die Facharztgruppierung wesentlich stärker als der Außerärzte und da werden die Maßnahmen auch unterschiedlich sein.
00:06:50: Und jetzt um konkrete auf Ihre Frage zurückzukommen, ich glaube das bedarf einer differenzierten Antwort hierzu.
00:06:59: Eine Praxis darf Kapazitäten steuern?
00:07:01: Ja!
00:07:02: Das heißt, es kann überhaupt nicht sein, dass eine Praxis unbequenz neue Patienten aufnehmen muss.
00:07:09: Natürlich dürfen die Praxtermine nach was?
00:07:14: Nach medizinischer Dringlichkeit, nach fachlicher Zuständigkeit, nach vorhandenen Kapazitäten und der Belastbarkeit der Praxis teuern.
00:07:26: Aber uns zulässig wäre ein pauschaler Aufnahmestopp allein mit der Begründung Das Budget ist erschöpft.
00:07:34: Oder die vorgeschriebenen fünfundzwanzig Stunden, Frechstunden, dieses Jahr nach der Erbs- und Zulassungsverordnung, nämlich Konkretparagate auf den Neunzehn A Ergebnis seien absolviert?
00:07:47: Das geht also nicht!
00:07:50: Also die fünfund zwanzig Stunden sind keine Grenze, auf die man sich wirklich juristisch berufen könnte Obwohl ja eigentlich noch dazukommt, wenn ich jetzt für mal zwanzig Stunden Sprechstunde mache dann da sitze ich hinterher auch noch als Arzt oder als Ärztin am Schreibtisch und macht meine Abrechnung.
00:08:09: Oder ich muss dokumentieren oder ich muss dann vielleicht Brief schreiben an Kollegen wo ich die Überweisungen... weitergebe.
00:08:19: oder wenn ich nach einer Überweisung den Brief des Kollegen bekomme, dann muss ich den lesen.
00:08:25: Also es gibt ja eine ganze Menge an Arbeiten die auch anfallen außerhalb der reinen Sprechstundenzeit.
00:08:31: Das heißt, wenn ich fünfundzwanzig Stunden Sprechtunde habe, dann bin ich eigentlich bei der normalen Arbeitszeit eines Arbeitnehmeres.
00:08:39: oder könnte man sagen also sieben und dreißig Stunden.
00:08:43: Es ist richtig.
00:08:44: Es kommen natürlich viele Arbeiten hinzu, die nicht angeregstet werden.
00:08:48: Sie haben es alle aufgezählt.
00:08:50: Es gibt natürlich bestimmte Dinge, die angeregnet werden aber die Nome also Part of Ninete A erste ZV und die dazu ergangene Rechtsprechung ist eindeutig im Vertragsarzt muss mit vollen Versorgungsauftrag soweit ihr ihn habt mindestens fünfzehn Stunden öffentlich in Form von Sprechstunden kürgisätzlich versicherte zur Verfügung wählen.
00:09:13: Und diese twenty-fünf Stunden sind ein Mindestvorgabe, also keine Obergrenze des Versorgungsauftrags und dabei müssen in bestimmten Bereichen auch noch fünf offene Stunden im Rahmen dieser fünf und zwanzig Stunden letztendlich angeboten werden.
00:09:30: So sollen sagen.
00:09:31: dennoch der Bundeslandeparat Ärzte erlaubt eine Ablehnung, darauf möchte ich auch an dieser Stelle hinweisen.
00:09:39: Wir haben darüber schon mal gesprochen und wir werden dich erinnern in begründeten Fällen.
00:09:43: Das heißt wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
00:09:47: das ist tatsächlich ein Ablehenausnahme, akute Bahnungsbedürfnisse hat Notwelle die sind dann nicht enthalten.
00:09:54: aber zulässige Gründe könnten beispielsweise ausgeschöpft objektiv aus da ist das wisste objektive Ausgeschöpfende Bahnungskapazitäten oder die fehlende bachliche Zuständigkeit.
00:10:07: Oder, da zog mir mal ein Beitrag in der erste Zeit umgeschrieben schwerwiegende Störungen des Vertrauensverhältnisses und der organisatorische Möglichkeit oder eine medizinisch vertretbare Verweisung an andere Versorgungsangebote.
00:10:22: aber je dringender der Falle, je weiter eine laufende Behandlung bereits fortgeschritten ist und je geringer die Auswahlmöglichkeiten des Patienten sind.
00:10:33: Das Schwierige ist also eine Ablehnung und das wird bei knappen Ressourcen.
00:10:38: Und vor allen Dingen, wenn die Baby Boomer dann auch noch ausschalten aus der Versorgung, ich denke hier zum Beispiel an bestimmte Situation in den Flächenländern oder in den Bundesländern im Osten, dann wird es immer schwieriger.
00:10:52: Das heißt also, die fünfundzwanzig Stunden sind da Boden und nicht die Decke.
00:10:56: Und andererseits, eine Praxis muss nicht unbedingt den Patienten aufnehmen.
00:11:01: Aber sie darf auch nicht nach erreichen der Mindestbrechstunden Bauschweiler klären.
00:11:05: Ab jetzt behandeln wir keine Kassenpatienten mehr.
00:11:08: Entscheidend wird die Kapazität, die Dringlichkeit und der konkrete Beanausfall sein?
00:11:14: Also da wird es wahrscheinlich dann doch eine ganze Menge Gerichtsverfahren geben wahrscheinlich.
00:11:21: Das ist ja nicht so ganz wo man sagen kann entweder ist das Licht an oder aus Wann ist die Kapazität einer Praxis erschöpft?
00:11:29: Dass man sagen kann, ich schaff das jetzt nicht mehr.
00:11:32: Kann ich denn eigentlich, wenn ich sage dem Kassenpatienten meine Kapazité ist erschöpt dann Privatpatienten noch Termine anbieten?
00:11:41: also man kann ja sagen Ich bin schon voll ausgelastet aber in meiner Freizeit könnte ich ja sonst auch irgendwo anders arbeiten als der vielleicht einen vollen Versorgungsauftrag erfüllt.
00:11:53: Der darf ja auch noch zwölf Stunden im Krankenhaus oder dreizehn Stunden im Krankenhaus arbeiten.
00:11:57: zusätzlich, das ist zwar dann noch mehr Arbeit
00:12:00: in den Randbereichen bin ich natürlich frei.
00:12:03: die Frage wird natürlich sein sie wird eigentlich die ein halb fünfzehn Stunden kontrollieren kann aber folgende sagen wir sehen vermehrt in unserer juristischen Praxis dass tatsächlich Verfahren eingeleitet werden weil diese fünf oder zwanzig Stunden nicht eingehalten werden.
00:12:22: Jetzt könnte die Frage gleich anhängen, wie überpustet die KV die Einhaltung des Versorgungsauftrags?
00:12:29: und
00:12:30: das wird anhand der abgerechnetem Zwelle der Leistungen von Zeitprofilen gemacht.
00:12:35: Das heißt es wird letztendlich angeschaut, wie viele Fälle sind da?
00:12:39: Welche Leistungen sind erbracht worden?
00:12:41: Welchen Scheiten ergeben sich durch die Leistungen?
00:12:44: was kommt dann dabei raus und werden.
00:12:47: Und das ergibt sich eben aus den Untergesetz enormen, wenn die Mindestsprechstunden in mindestens zwei aufeinander folgenden Quartalen unterschritten dann muss die KV, das ist immer tut weiß sie nicht aber wir sehen Zunahme der Fälle dem Vertragsarzt auffordern die Sprechstunden zu erhöhen oder den Versorgungsauftrag formal auf drei Viertel oder die Hälfte zu beschränken.
00:13:14: Und wenn so eine Aufforderung kommt, dann muss der Vertragsarzt eben argumentieren warum das so ist oder was falsch berücksichtigt worden ist und das Entscheidende ist.
00:13:25: Was man hierbei wissen muss ist dass ohne rechtfertigen Grund dann Hormorak-Hörzungen möglich sind und bei Wiederholter oder eben Fortgesetzmeitern kann der Zulassungsausschuss auch die Zulassung keils oder vollständig entziehen.
00:13:41: also Ganz klare Aussage, diese mindestens drei Stunden sind eben keine unverbindliche Empfehlungen.
00:13:49: Sie werden sogar überprüft und kontrolliert und wenn man sie unterschreitet in dem Maß wie ich es gerade erläutert habe dann kann das eben zur Neuarkürzung und zur vollständigen oder teilweise Entziehung der Zulassung kommen.
00:14:02: Interessant also ich hatte die Zeitprofile bisher immer nur als Überprüfung der Obergrenze gesehen, also wenn man über die siebenundachtzig Stunden im Quartal rauskommt mit seinen Teilprofil.
00:14:14: Das sind diese Plausibilitätskontrollen.
00:14:16: aber es ist tatsächlich auch nach unten und Sie sehen eine Zunahme der Fälle.
00:14:21: das ist ja interessant.
00:14:22: Also
00:14:22: gerade in diesem Jahr haben wir eine Zunehme der Pfälle die bei uns, ich meine das ist nicht signifikant, das kann eine Sommersituation sein weil natürlich kann das viel machen.
00:14:34: Aber wir sehen im Vergleich zu vorher eine Zunahme dieser Überprüfung und es läuft genau so, das haben Sie erwähnt.
00:14:43: An sich kennen wir die Zeitprofile aus dem Positivitätskontrollen, hat dazu viel gemacht und da gibt's Maßnahmen.
00:14:49: Und jetzt sehen wir sie eben dass die Zeitprofile auch angesetzt werden, eben Zahl, Leistungen und Zeitprofil und ist er dann drunter zweimal hintereinander?
00:15:00: Dann kommt es zu einer Maßnahme.
00:15:03: Was wir alle damit aussehen, dass sie bisher ja die Fürstwahl sagen am Mikral sind.
00:15:09: Also die Gaforn schreiben an Wir haben festgestellt, wir sehen können Sie bitte begründen und liefern warum das so ist?
00:15:16: Und wenn man dann argumentiert Dann jedenfalls in den Fallen, die wir sehen passiert in der Regel auch nicht.
00:15:21: Aber ich glaube Dass das eine Baustelle werden wird Wenn die Sachen scharf gestellt werden vor allen Dingen im nächsten Jahr mit den massamen die wir in unserer Verteilungsstraße sehen werden und da glaube ich, dass noch heute zunehmen wird.
00:15:38: Ja das würde ja ein bisschen dauern mit den Hundertwahrverteilungsmaßstäben.
00:15:42: Das ist gar nicht so einfach.
00:15:44: wenn sich da diese Systematik ein bisschen ändert.
00:15:47: Das hat ja alles Vollgewirkung und dann wird dann in den KVN ganz schön rumgerechnet werden müssen um das dann alles einigermaßen für die Kolleginnen und Kollegen dort... dann abzufedern.
00:16:02: Vor allen
00:16:02: Dingen wird, ich meine wir kennen ja eine Menge Sarzaren wegen rechtswidriger Honorarverteilungsmaßstäbe die bis zum BSB zum Teil laufen denn letztendlich müssen die Honorar-Verteilungsmassstäben natürlich auf der einen Seite eine Versorgung gewährleisten und zwar in dem KV Bereich seltendeckend und sie müssen eine Honorargerächtigkeit berücksichtigen unter jetzt viele viele Aspekte.
00:16:29: Und letztendlich wird es natürlich auch zu dieser Erhebung, dass du so einen zwischen den einzelnen Fahrradskurvierungen führen.
00:16:37: Also das ist Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Russen, sag ich mal.
00:16:42: Oha!
00:16:43: Naja also wenn Sie noch genug Arbeit haben dann ist ja... Sie brauchen zumindest keine Angst zu haben, dass Ihre Plausibilitätskontrollen dazu führen, dass sie über die siebenundachtzig Stunden kommen.
00:16:55: Die gibt's nämlich bei Juristen nicht.
00:16:56: Bei Juristen
00:16:57: gibt es sie glücklicherweise und nicht ganz genau.
00:17:00: Okay gut aber wenn das tatsächlich um diese Plausibilitätskontrollen geht dann ist es ja eigentlich nicht entscheidend ob auf dem Praxisschild die fünfundzwanzig Stunden stehen oder nicht.
00:17:15: Und es ist auch nicht entscheidend, ob ich in diesen Stunden, die auf meinem Praxisschild stehen habe, auch Privatpatienten behandelt oder nicht.
00:17:24: Weil am Ende entscheidet dann das Zeitprofil darüber, ob Ich die fünfundzwanzig Stunden eingehalten habe oder deutlich unterschritten habe und deswegen eventuell ein Teil meines Versorgungsauftrags zurückgeben muss.
00:17:37: Ist so?
00:17:38: Ja richtig!
00:17:38: Ihr musst diese fünfund zwanzig stunden in Form von Sprechstunden für gesetzlich versicherte zur Verfügung stellen.
00:17:46: Ich kann natürlich auch privat, das sind in den Zungen zwanzig, vor mindestens zwanziger Stunden aber da müssen Sie halt an anderer Stelle mehr für versichert zu der Verfügung stellen und die Überprüfung mal unabhängig von dem was ich ja auf ein Praxischild angekündigt habe.
00:18:03: In der Regel die meisten Ärzte kündigen sowieso mehr Sprechtunden an Aber dass kann konsoliert werden.
00:18:10: Also da ist es durchaus scharf zu schalten, wenn das System das so will.
00:18:17: Es wird zum Teil auch schon scharf geschaltet.
00:18:20: Sehr spannend finde ich.
00:18:21: und die maximale Stundenzahl bleibt aber dabei dass man jetzt sagt also wie viel man einem Arzt oder einer Ärztin zumuten kann.
00:18:33: Das ist ein bisschen dann ins Ermessen der Gerichte gestellt wenn's darum geht Gebe ich jetzt einen Termin an einem Kassenpatienten oder gebe ich jetzt keinen Termin mehr?
00:18:45: Also wenn ich schon in der Belastungssituation bin, dann bleibt das etwas ja im Graubereich.
00:18:53: Ist es so?
00:18:53: Ja also wir haben nach oben die Positivitätskontroll und werden nach unten die Sprechstunden kontrollieren.
00:19:00: In diesem Korridor bewegt sich der Arzt Und natürlich versorgt er auch Privatpatienten, aber das muss er eben letztendlich auch in seinen Gesangtablauf in der Praxis sein bringen.
00:19:12: Deswegen wird das eine spannende Sache und deswegen habe ich vorhin gesagt man muss genau analysieren welche Auswirkungen das dann konkret für die einzelne Praxis haben wird.
00:19:25: Termine für Kassen, das hatte ich kurz angesprochen.
00:19:28: Ich glaube dann sind wir noch abgekommen von dem Thema.
00:19:31: Wenn ich jetzt tatsächlich Kassenpatienten ablehne weil ich eben schon diese Bedingungen alle erfülle und wirklich in einer Überlastungssituation bin Dann aber sage ich gehe mit Privatpatienten trotzdem noch diese Termine.
00:19:45: Ist das vertretbar?
00:19:46: Das ist ja im Grunde genommen.
00:19:48: da sieht man diese Gerechtigkeitslücke von der der Bundeskanzler jetzt neulich auch gesprochen hat.
00:19:53: Also, es ist natürlich der Arzt bei in der Organisation seiner Praxis und in den Späuerung der Kapazitäten.
00:20:04: Es bleibt dabei diese fünfundzwanzig Stunden muss er anbieten.
00:20:08: Und wenn er die vollständig anbietet und den Klassenpatienten sagt also wir können keine weiteren Patienten annehmen weil objektiv unsere Behandlungskapazitäten ausgeschöpft sind Ich hatte ja gesagt, was sind die zulässigen Gründe?
00:20:24: Wann ist auf akute Behandlungsbedürfungskarten notwendig.
00:20:29: Wann kann ich ablehnen?
00:20:30: also wenn die Behandlungskapazitäten objektiv ausgeschöpft sind und objektive Kapazitätsgrenze wären diese fünfzehn Stunden wobei nochmals die Betonung dass der Boden auch nicht die Decke.
00:20:45: Also das wird in der sehr darauf ankommen im Einzelfall, wie der Arzt das dann auch kombiniert.
00:20:53: Und wenn er zum Beispiel sagt ja ich habe überhaupt nichts mehr dabei werden alle Sprichstunden vollgefüllt nur mit Privatpatienten dann wird das zu einem Thema werden können, dass er aber natürlich sagt wir können keine neuen Kassenpatienten annehmen.
00:21:12: Aber es sind in der Landzone noch Plätze frei für Privatpatientinnen und dann ist das ein Recht.
00:21:17: also da wird das spannend werden auch wie das Juristisch dann im Einzelfall beurteilt werden muss.
00:21:24: Also da gibt's auch noch keine so richtig festen Gerichtsentscheidungen?
00:21:28: Also
00:21:28: ist die natürlich Gerichtsscheidung in anderem Zusammenhang Aber jetzt konkret in dieser Situation wenigstens.
00:21:38: Gut, dann haben wir das mit den Sprechzeiten glaube ich halbwegs geklärt zumindest soweit sich das überhaupt gerichtsfest klären lässt.
00:21:48: da muss jeder so ein bisschen auch selber ausnoten was er machen kann und was er macht will denn eigentlich will man ja auch für seine Patienten da sein.
00:21:58: Dann kommen wir jetzt zu dem Thema, was ja auch zum Teil Berufsverbände pro Zeit haben.
00:22:03: Das bestimmte Präventionsangebote werden sie künftig budgetiert sein sollten dann vermehrt privat angeboten werden könnten oder das vielleicht Zuzahlungen geleistet werden müssten.
00:22:16: Also mir kommt das ein bisschen komisch vor, wäre dass bei Leistung aus dem GKV-Katalog die mit einem EBM Honorar hinterlegt sind eigentlich legal und mit den Pflichten eines Vertragsarztes vereinbart dann zu Zahlungen zu einer Leistung abzufragen oder zu verlangen?
00:22:36: Eigentlich nicht!
00:22:37: Nein also das ist ein ganz klares Nein.
00:22:39: dazu gibt es auch sehr viel Rechtsprechung.
00:22:43: So weint es sich eben um Leistungen nach dem SGB V und nach den richtigen gemeinsamen Bundesausschusses handelt, an der GKV-Leistung also ist.
00:22:54: Also ist jede Zuzahlung nicht zulässig.
00:22:59: Das ergibt sich aus dem Paragraph Achtzehn Absatz zehn im Bundesmarktsvertrag Ärzte.
00:23:05: Dort haben wir die ausdrückliche Regelung des Vertragsärztinnen für vertragsärztliche Leistungen grundsätzlich keine Zuzahlung verlangen dürfen.
00:23:17: Und ebenso verstößt ein Vertragsarzt gegen seine Pflichten, wenn er die Versicherung dazu beeinflusst anstelle der ihnen zuständigen GKV-Leistung eine Privatbeamlung in Anspruch zu nehmen.
00:23:31: Wir haben ... Der Vertragsaatz hat einen Zugang zu einer Monopolyart aber auch eine Sicherstellungslist Und der Patient hat einen anderen Leistungsanspruch aus dieser Sache.
00:23:45: Leistung.
00:23:46: und deswegen kann der Arzt hier keine Zuzahlungen verlangen oder auch Maßnahmen ergreifen, die den Patienten motivieren diese Richtung zu gehen.
00:23:57: Also beispielsweise indem ich sage naja wenn sie privat zahlen können Sie morgen kommen oder eine Kasse bezahlt die Leistung nicht mehr obwohl nur die Leistungen budgetiert wurde oder Vorsorge gibt es bei mir nur noch mit Eigenanteil.
00:24:14: Also das ist und das trifft natürlich auch, sie hatten vorhin eben Leistungen wie Krebsvorsorge, Checkup, Schweinerschaftsvorsorge, Untersuchung.
00:24:25: Das sind alles Leistungen die nach SGB V verankert sind und die Budgetierung verändert die Verbündungssystematik Aber nicht den Leistungsanspruch, also den Sachausschussanspruch.
00:24:36: Das ist ein ganz klares Nein.
00:24:40: Eine Kassenleistung bleibt eine Kassenleistung auch wenn sie in der Praxis nicht mehr extra budgetär oder nicht mehr vollständig vergütet wird.
00:24:47: das Bundessozialgericht hat ja immer gesagt Der EWM is ne Mischkalkulation Da gibt es eben Leistungen die sind nicht adäquat vergüted und dafür gibt's andere Leistungen wie sind ab dem Quadrat vergütend?
00:25:00: Und in der Mischkalculation da wird es dann richtig Und der Arzt darf also das ganz klare Aussage des Finanzionsproblems nicht durch eine selbst erfundete Zuzahlung an den Patienten weiterweisen.
00:25:14: Was wäre, wenn der Patient oder die Patientin mich einfach direkt darauf anspricht ohne dass ich vorher so ein bisschen mit einem direkten Termin gewunken habe?
00:25:25: Also ich habe keinen Druck ausgeübt, aber jemand kommt auf mich zu und fragt vielleicht die MFA am Empfang.
00:25:34: Ich würde gerne für diese Leistung bezahlen.
00:25:38: Wäre das eine Möglichkeit oder ist es trotzdem dann eine Verletzung der vertragsärztlichen Pflichten?
00:25:54: So steht es im Paragraph Achtzehn, Absatz Acht des Bundesmannschaftvertrags Ärzte bei eigener Kosten behandelt zu werden.
00:26:03: Das muss auch schriftlich bestätigen.
00:26:06: aber ob das in tragfähige Grundlage und für ein systematisches Geschäftsmodell ist da mache ich mal drei Fragezeichen dahinter also bei budgetierten GKV-Leistungen generell nur noch bewahrt anzugehen.
00:26:20: also denn es ist so Auch dazu gibt es Rechtsprechungen.
00:26:24: Der Vertragsarzt darf, und ich hatte das gerade erwähnt den Patienten eben nicht in Richtung Privatbehandlung drängen mittelbar oder unmittelbar oder ihm den Eindruck auch vermitteln dass er anderthals überhaupt nicht oder nur unangemessen spät behandelt werde.
00:26:39: Denn gesetzliche Garantversicherung ist eine Versicherung die dem Versicherten einen Schachleistungsanspruch zur Verfügung stellt.
00:26:49: Und deswegen Ich bring mal ein Beispiel aus der Praxis, wie wir das in der juristischen Praxis hier manchmal hören und sehen.
00:26:57: Also wenn zum Beispiel Ärzte sagen also als krassen Patient bekommen sie keine Termine sowie generell apothektisch.
00:27:05: Das ist was anderes als wenn die Kapazität ausgeschöpft ist oder wenn Sie privat sagen können Sie morgen kommen oder Vorsorge gibt es nur gegen einen eigenen Anteil.
00:27:18: Das ist alles unzulässig.
00:27:20: und solche Aussagen.
00:27:21: Und ich meine, im Falle eines Falles wird es immer ein Zeugen geben und ich mein vollstoßigen Vertragsärztliche Pflichten kann eben entsprechende Verfahren zur Folge haben.
00:27:32: Da muss man eben vorsichtig sein.
00:27:35: eine freiwillige Privatbehandlung die zulässig ist aber eine eng auszulegen Ausnahme das heißt sie darf nicht dann zu benutzen werden der Sachleistungsprinzip oder den Vertragsärztin Versorgungsauftrag zu umgehen.
00:27:51: Privatärzte sind da ja ausgenommen, nicht?
00:27:53: Also wenn ich jetzt zum Privatarzt
00:27:54: bin...
00:27:55: Die dürfen ja gar keine Kassenleistung also keine Sachleistungen für Patienten erbringen sondern da ist ja klar dass man auf jeden Fall zahlen muss und dann eventuell mit seiner Kasse vielleicht abmachen kann, also dass die dann teilweise diese Kosten übernehmen.
00:28:11: Aber dazu sind sie da nicht verpflichtet.
00:28:14: Auch dort gibt es natürlich medizinrechtliche Regeln.
00:28:16: Also ich habe aufklärungspflichten auch wirtschaftliche Aufklärungspflichten.
00:28:22: Ich bin gebunden als approvierter Arzt an die GOE.
00:28:27: Ich kann natürlich eine analoge Auslegung mit den dafür vorgesehenen Voraussetzungen machen, aber so ganz frei ist man da natürlich auch nicht.
00:28:35: Nein, natürlich!
00:28:36: Und das Wirtschaftlichkeitsgebund gilt nach dem allgemeinen Versicherungsbedingungen natürlich auch für den Arzt der Privatpatientenwahne.
00:28:43: Was man
00:28:43: jetzt natürlich machen könnte und das wäre doch auch legal würde ich jedenfalls sagen Angenommen diese Checkups, die werden budgetiert.
00:28:54: Das könnte ja für mich eine Motivation sein zu überlegen was könnte ich denn sonst noch an Vorsorgeleistungen anbieten?
00:29:02: Die aber nicht zum GKV Leistungskatalog gehören.
00:29:05: das sind dann die IGL-Angebote, die Selbstzahlerleistung.
00:29:11: darüber haben wir glaube ich mal einen eigenen Podcast gehalten.
00:29:15: Also,
00:29:16: wenn
00:29:17: Ärzte sich davon motiviert fühlen von dieser politischen Lage zu sagen ja ich erweitere mein Angebot für Selbstzahler.
00:29:25: Teilweise sind die auch nicht sinnlos sagen wir mal sondern sie sind eine erweiterte Möglichkeit eben zusätzliche Vorsorge und zusätzlichen Sicherheit vielleicht, wobei das ja zum Teil mit der Evidenz ein bisschen umstritten ist.
00:29:44: Aber den Patienten kann man da etwas anbieten und wenn man gut aufklärt dann können die dann auch mündig darüber entscheiden will ich das oder will nicht?
00:29:54: Also wenn da ein Patient sagt Ich möchte jetzt sagen wir mal einen Hard Rate Variability testen lassen bei mir um zu gucken ob mein Herz so noch in Ordnung ist und ein bisschen besser das zu wissen als nur mit einem normalen EKG.
00:30:09: Oder wenn ich so ein erweitertes EKG mache, was weiß ich?
00:30:11: Kardysiografie oder so heißt es glaube ich.
00:30:14: Ich kenne die Leistungen alle gar nicht so ganz genau.
00:30:17: Wenn der Patient da einverstanden ist eine Kostenaufklärung bekommt, dass ist alles möglich.
00:30:22: oder gibt's da auch Begrenzungen?
00:30:25: Es gibt natürlich auch dort wie immer Bremsung und Begrenzung.
00:30:30: aber ja zulässig sind nächste Zusatzleistungen die eben nicht bestand bei der Vertragserzählenversorgung sind.
00:30:38: Und zur Abgrenzung, also die GKV-Leistungen muss als solche Uneingeschränk angeboten werden.
00:30:46: Die Zusatzleistung muss tatsächlich über den GKW Anspruch hinausgehen.
00:30:53: Der Patient, das war das Thema Aufklärung, bezögliche Aufklärungen und Alternativen.
00:30:58: Der Patienten muss verständlich über die Kassenalternativen informiert werden nutzen Grenzen und Risiken dieser Zusatzleistung, wenn es sie denn gibt müssen Sachen ja erläutert werden.
00:31:12: Und ganz entscheidend ist natürlich auch die Entscheidung muss freiwillig sein.
00:31:18: Darüber hinaus muss eine schriftliche Vereinbarung geben.
00:31:22: Unten kosten.
00:31:23: ihn weiß nämlich dass diese Leistung eben nicht von der GKV getragen wird.
00:31:33: Auch das hatte ich beim Privatesarzt eben erwähnt.
00:31:36: Die Abrechnung muss natürlich ordnungsgemäß nach GOE erfolgen, also der Arzt, der abprobierte Arzt hat keine Möglichkeit Gebühren ziffernfrei zu erfinden sondern ist eben an die GOE gebunden.
00:31:52: und bei unsich verkosten Übernahme zum Beispiel gegenüber einer anderen Versicherung.
00:31:57: oder so gilt natürlich diese Wirtschaft, die informationspflicht nach BGB, auf die ich schon hingewiesen habe.
00:32:04: Und deswegen also zusammenfassend... Das hat auch das Bundes- und Gesundheitsministerium in der Beschreibung des IGLS ausgeführt, gilt als zusätzliche Leistungen außerhalb des GKV-Leistungskatalogs.
00:32:19: Also zusammenfassung, ja eine erweiterte Vorsorge kann zulässig sein wenn es medizinisch sinnvoll ist Aber sie muss tatsächlich zusätzlich sein.
00:32:31: Sie muss transparent vereinbart werden und sie darf niemals, ich habe das vorhin in einem anderen Zusammenhang gesagt zur Eintrittskarte für einen schnelleren Kassenarzttermin werden.
00:32:42: Das wäre dann wieder eine unzulässige Kochtung.
00:32:44: Ja okay.
00:32:45: Diese Schalmalenklinge können ja sehr verlockend sein.
00:32:48: Das habe ich bei der Autovermietung erlebt.
00:32:51: Da wurde ich dann gefragt, wollen Sie nicht doch lieber den BMW nehmen?
00:32:54: Der hat doch viel mehr Platz als der VW und das macht auch noch viel mehr her.
00:32:59: Aber ja...der Verlockung konnte ich wieder stehen!
00:33:02: Also der Kassenpatient muss dieser Verlockungen wiederstehen dürfen ohne dass im Nachteil über der Kassendmedizin entstehen.
00:33:09: Das wäre vielleicht noch eine kleine Erweiterung oder so ist es.
00:33:13: Ja ganz genau.
00:33:17: Arzt oder als Ärztin endgültig genug von der Budgetmedizin hat.
00:33:22: Der könnte ja auch die Zulassung zurückgeben und wäre dann als Privatarzt nur noch an Hygieneschutz, Arzthaftung, Berufsrecht WOL
00:33:30: gebunden.".
00:33:32: Das ist ja legal!
00:33:34: Wie sieht es aus wenn ich meinen Versorgungsauftrag reduzieren möchte um vielleicht mehr Spielraum zu bekommen für
00:33:44: die
00:33:45: Privatmedizin?
00:33:46: Ich meine, es ist ja immer die Frage will man wirklich sein Angebot für Kassenpatienten zurückziehen oder zurück reduzieren?
00:33:55: Oder will man das nicht weil dir eigentlich meine Expertise und meine Zuwendung und meine Behandlung brauchen.
00:34:04: Aber wenn ich jetzt mal diesen Fall sehe, ich gebe einen Teil meines Versorgungsauftrags zurück.
00:34:09: Das geht.
00:34:10: Ja und selbstlich Nach der Ärzte-Zulassungsverordnung, Konkretpräge auf § nineteen A Absatz zwei kann ein voller Versorgungsauftrag reduziert werden.
00:34:21: Auf den dreiviertel oder die hälfte und dann reduzieren sich auch diese Mindestfeststunden anteilig und ist der rechtlich saubere Weg.
00:34:32: wenn eine Art eben seine vertragsartige Tätigkeit dauerhaft einschränken will Sie bedarf natürlich dann der formellen Zulassungsrechtlichen Umsetzung.
00:34:43: Und da liegt dann auch eine Herausforderung, denn ein Arzt, der das vorhat, muss sich natürlich auch Gedanken machen darüber.
00:34:54: Irgendwann will er ja vielleicht aus seinem Praxis verkaufen.
00:34:57: welche Auswirkungen hat er eigentlich auf Praxiswert und Nachfolge oder ASMR Gemeinschaftspraxis?
00:35:03: wie sieht es mit den Gesellschaftsverträgen aus?
00:35:07: hat es irgendein Impact auf meine Miet-Leasing Geräteverträge, ist dann eigentlich die vergleitende Praxisstruktur, die ich habe noch wirtschaftlich.
00:35:18: Welche Auswirkungen hat das auf Genehmigung und Leistungsvolumina?
00:35:22: Also da kann ein Fallstrick auch im honorable Verteilungsmaster abliegen.
00:35:26: also wer seine GKV-Tätigkeit dauerhaft reduzieren möchte Sollte natürlich nicht informell einfach die Sprechstunden abbauen mit den Risiken, über die wir vorhin gesprochen haben.
00:35:37: Sondern seinen Versorgungsauftrag recht sicher reduzieren aber eben unter Berücksichtigung dieser Fragestellungen, die ich gerade adressiert habe.
00:35:45: und der Arzt kann diese Zulassung natürlich auch vollständig zurückgeben und der Verzicht wird dann irgendwie wuchsam mit dem Ende des Kalenderjahres auf das Kalender, Vierteljahmen indem er den Zulassungsverzicht erklärt hat.
00:36:04: Aber das ist nicht so, ich sage mal ganz außen, nicht so einfach generell zu beantworten.
00:36:10: Das muss man sich wirklich angucken und wir können ja eigentlich auch schwer in die Zukunft hineingucken.
00:36:16: Wenn jetzt zum Beispiel ein Vertragsarzt sagt, oh ich habe so viele Privatpatienten, ich mache das einfach mal.
00:36:23: Und gibt meine vertragsärztliche Zulassung zurück?
00:36:27: Erstens, viele Probatprozenten haben auch Familienangehörige die Kassentagent sind.
00:36:32: Das kann durchaus ein Image-Thema sein, dass ein Probat prozent sagt Moment wenn du meine Familie nicht behandelst dann geh ich ja voran.
00:36:42: das in erster Punkt und zweiter Punkt ist.
00:36:44: Wir wissen noch gar nicht wie sich die Kastensysteme verändern.
00:36:48: wir erinnern uns an die Aussage von unserem Bundeskanzler der Wahrscheinlich ist so, wie es gemeint hat, jedenfalls hat der Regierungsprecher das sofort zurückgenommen.
00:36:59: Aber da war so eine Anbeutung die man auch interpretieren konnte.
00:37:03: und naja was passiert mit der PKV später mal?
00:37:06: Und plötzlich kam ein Geschäftsmodell, dass auch Privatportenten alleine basiert, dann wird sie nicht mehr traktfähig sein.
00:37:13: also ich werde sehr vorsichtig in solche Regeln zu gehen.
00:37:17: Da würde ich mir dann das sehr genau angucken.
00:37:20: vorher
00:37:22: Das war jetzt dann eher die betriebswirtschaftliche Beratung, das ist schon zum Schluss unseres Podcastgesprächs.
00:37:29: Haben wir denn noch irgendwelche rechtlichen Sonderfälle vergessen?
00:37:32: Die in diesem Zusammenhang relevant sind Herr Prof.
00:37:35: Elasse?
00:37:35: Ja, hier fehlt da schon einiges ein.
00:37:39: Wir hatten es vorhin mal kurz angesprochen wie kann der Arzt die Igelleistungen während der normalen Sprechstundenzeiten erbringen?
00:37:48: Wer hat mehr über die fünfzehn Stunden gebrochen, also ein absolutes Verbot?
00:37:52: Ja, besteht da nichts.
00:37:53: Natürlich kann der Vertragsarzt in seiner Praxis Private und Selbstzahlerleistung erbringen aber die Grenze ist dann erreicht wenn dadurch der Vertragesarzt im Versorgungsauftrag ausgehört wird.
00:38:04: Also beispielsweise wenn der Praxisformat schon um zwei Stunden geöffnet ist tatsächlich aber eine erhebliche Zeit dieser Kapazität für private und selbstzahle Leistungen reserviert wird und GKV-Patienten systematisch abweist.
00:38:17: Dann hätten wir ein Problem.
00:38:18: Also nicht die Uhrzeit entscheidet über die Restmäßigkeit.
00:38:22: Das war eher Frage vorhin zu dem Schüler-Thema, sondern eben die Frager auf die Praxis ihren GKV Versorgungsauftrag wirklich erfüllt und die Selbstzahlerleistung freiwillig und sauber von der Kassenleistung trennt.
00:38:39: Das wäre zum Beispiel noch ein Thema was ich gerne angebracht hätte.
00:38:46: Über die Rückgabe haben wir gesprochen, dass das natürlich formal jubelstisch sauberlaufen muss.
00:38:53: Darüber haben wir eben auch gesprochen.
00:38:56: und was mir gerne so zum Abschluss unseres wunderbaren Podcasts vielleicht noch in den Sinn kommt ist die Frage ob das Gesetz eine zwei Klassenmedizin eigentlich einführt und Struktur veränderung.
00:39:08: und ich glaube führt, also bei den Haushaltsstabilisierungsgesetz und die darauf folgenden Veränderungen im Bereich der Vergütung einer Verteilungsmaßstäbe kündlich unmittelbar dazu.
00:39:23: Aber es verstärkt den wirtschaftlichen Druck auf die Praxen und deswegen werden wir sehr wahrscheinlich weniger schulsätzliche Terminkapazitäten sehen Und damit werden wir auch längere Wartezeiten und stärkere Priorisierung erleben.
00:39:41: Ich glaube, dass wir mehr echte Selbstzahlerangebote sehen werden.
00:39:47: Möglicherweise wird eine Konsequenz sein, vor allem wenn ich daran denke, dass viele niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragesärzte zur Brumalgeneration gehören, die möglicherweise dann in dieser gesamten Gemengelage darüber nachdenken ihre Versorgungsaufträge zu reduzieren.
00:40:08: Und ich sehe, darüber haben wir ja schon oft diskutiert eine Verstärkung der Entwicklung von Konzentrationen in größeren Praxisstrukturen MVZ also die Zeit lassen.
00:40:20: Wirkungen entsteht nicht dadurch das Gesetz Kassenleistung offiziell zur Probatleistung Geld überhaupt nichts sondern sie entsteht eben mittelbar wenn eben diese zusätzlichen Kapazitäten dies bisher gab rechtskonform noch verschwinden können.
00:40:35: Also ich glaube wir werden Veränderungen sehen, wir werden auch Strukturveränderung sehen und wir werden möglicherweise eine Reduktion von unwirtschaftlichen Leistungen die bisher erbracht worden sind.
00:40:51: Die erbrechst sich dabei sehr aus dem System rausfallen sollen sehen.
00:40:56: und von daher der Rat sehr genau zu wissen, was in der eigenen Praxis läuft.
00:41:03: Wie die Teilstruktur ist wie die Patienten Struktur ist, wie das Leistungsspektrum ist sich genau die nächsten Wochen und Monate angucken welcher Impact der Geschluss des Verwettungsausschusses hat Die Veränderung für den Arzt sein Geld dann auch noch ein Verteilungsmaßstab Und dann eben notwendige Punkte ergreifen.
00:41:26: ich glaube aber nicht dass er richtige Weg ist eben z.B.
00:41:31: im Extrem die Zulassung einfach zurückzugeben und darauf zu vertrauen, dass wir noch privat bezählen können.
00:41:36: Ich glaube das ist nicht der richtige Weg.
00:41:38: Da haben Sie mir die letzte Frage eigentlich schon aus dem Mund genommen beziehungsweise die Antwort schon gegeben nämlich wie sich das Beitragssatz Stabilisierungsgesetz am Ende auf die Versorgungsstruktur auswirken wird.
00:41:53: ich denke dann kann man jetzt damit schließen Vertragsärztinnen und Vertragserzte so einiges an Hausaufgaben haben, um einfach ihre Angebotsstruktur oder ihre Praxisstruktur wirklich im Blick zu haben.
00:42:07: Dass sie dann auch reagieren können wenn dann im nächsten Jahr diese Veränderungen tatsächlich wirksam werden und die richtigen Schritte zu tun.
00:42:19: Und vor dem radikalen Schritt haben Sie jetzt gewarnt fand ich sehr spannend.
00:42:23: insofern Ja, wir werden im Kontakt bleiben denke ich.
00:42:28: Vielen Dank Professor Ehlers für dieses spannende Gespräch und alles Gute für Sie!
00:42:35: Und auch wieder vielen Dank fürs Zuhören bis zum nächsten Ärztetag Tschüss.