ÄrzteTag

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Wie kommuniziert man Zahlen und Risiken verständlich, Dr. Lühnen?

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Manchmal erkennt man es schon in den Augen der Patientinnen und Patienten: ein Blick der Verwirrtheit und stilles Nicken. Dann kann es gut sein, dass das besprochene Thema überfordert. Nicht selten kann die Ursache der Verwirrtheit eine Ansammlung an numerischen Fakten, wie Risiken und Zahlen sein, die es schwer machen, aufmerksam zu folgen. Doch Zahlen gehören nun einmal dazu, oder?

Selbstverständlich, sagt auch Dr. Julia Lühnen, Juniorprofessorin an der Charité Berlin und Coautorin der Leitlinie „Evidenzbasierte Gesundheitsinformation“ (Version 2.0 gerade in Bearbeitung). Doch es kommt auf das „Wie“ an, um Patientinnen und Patienten nicht zu überfordern.

Wann nutze ich das relative und wann das absolute Risiko? Was bedeutet es eigentlich genau, wenn eine Nebenwirkung „sehr selten“ oder doch nur „selten“ auftritt? Im „ÄrzteTag“-Podcast spricht Lühnen über ein paar einfache Strategien, um Risiken und Zahlen so zu kommunizieren, dass sie auch wirklich hängen bleiben.

Stiller Reflux in der HNO-Praxis

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Ob Räusperzwang oder ein Globusgefühl im Hals: Oft sind Betroffene, die wegen solcher Beschwerden in der HNO-Praxis vorstellig werden, besorgt. Dabei verbirgt sich nicht selten ein Refluxgeschehen hinter den Symptomen. Welche teils einfachen Möglichkeiten - medikamentös und in der Lebensführung - den Patientinnen und Patienten helfen können, hören Sie im Podcast.

Wo liegt die Herausforderung „Mutterschutz“ für niedergelassene Ärztinnen, Frau Dr. Jesswein?

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Haben niedergelassene Ärztinnen im Mutterschutz und in Erziehungszeiten eher einen Vorteil durch hohe Flexibilität bei Vertretungsregelungen oder eher Nachteile durch das finanzielle Risiko bei der Organisation von Vertretung?

Ein kleiner Passus im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD im Bund hat die Diskussion über Mutterschutz für niedergelassene Ärztinnen befeuert: „Wir wollen einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einführen.“

Bei der Frühjahrstagung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands in Magdeburg haben die Delegierten einstimmig einen Antrag beschlossen, der die Politik auffordert, „den gesetzlichen Mutterschutz für selbstständige, niedergelassene Ärztinnen unverzüglich an die Regelungen für angestellte Ärztinnen anzugleichen“.

Die Initiatorinnen befürchten, dass die Nachteile im Mutterschutz dazu führen, dass Ärztinnen sich später niederlassen oder ganz davon absehen könnten. Beim Deutschen Ärztetag in Hannover wollen die Hausärztinnen und Hausärzte einen entsprechenden Antrag einbringen, um der Forderung noch mehr Nachdruck zu verleihen.

Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert die Mit-Initiatorin des Beschlusses Dr. Nadja Jesswein die Herausforderungen für niedergelassene Ärztinnen in der Schwangerschaft.

Die Hausärztin aus Oldenburg beschreibt die Probleme, die sie gehabt hat, als sie als niedergelassene Ärztin in einer Einzelpraxis schwanger wurde. Und sie erläutert, warum es in der Praxis nicht so einfach ist, eine Vertretung zu finden, und welche finanziellen Belastungen dadurch entstehen können, wenn die Praxischefin in der Schwangerschaft längere Zeit ausfällt.

Im Gespräch geht es nicht zuletzt um die Möglichkeiten, über Entlastungsassistentinnen oder -assistenten die Erziehungszeiten zu überbrücken und dabei vielleicht sogar die eigene Praxis weiterzuentwickeln – aber auch um die Einschränkungen, die dabei zu beachten sind.

Welche Nebentätigkeiten dürfen Vertragsärzte ausüben – und welche nicht, Frau Vogtmeier?

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Ein eigentlich banales Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Besetzung eines halben Urologen-Sitzes könnte vor dem Bundesverfassungsgericht noch zu einiger Berühmtheit gelangen. Es geht um Grundsätzliches – aber fast noch mehr um die praktischen Konsequenzen für Nebentätigkeiten neben der vertragsärztlichen Tätigkeit.

Im „ÄrzteTag“-Podcast mit Rechtsanwältin Katharina Vogtmeier aus Berlin geht es um das Spannungsfeld, wie viel Vertragsärztinnen und Vertragsärzte neben einem vollen Versorgungsauftrag in der vertragsärztlichen Versorgung leisten können – und leisten dürfen.

Mit dem Urteil des BSG scheiterte eine Urologin mit ihrem Widerspruch. Sie wollte ihren Vater, einen Urologen, in ihrer Praxis mit einem halben Vertragsarztsitz anstellen.

Die Richter des Vertragsarztsenats winkten ab. Ihre Begründung: Da der Vater an zwei weiteren Standorten bereits jeweils einen halben Vertragsarztsitz innehabe, könne er nicht darüber hinaus noch einen (halben) Versorgungsauftrag beanspruchen.

 Das Urteil selbst sei durchaus nachvollziehbar, erläutert die Fachanwältin für Medizinrecht von der Kanzlei D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.

Im Podcasts beschreibt Katharina Vogtmeier aber die Konsequenzen der Urteilsbegründung und warum sie glaubt, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für die zukünftige Berufsausübung von Vertragsärzten sehr wichtig werden könnte.

Sie sieht eine Diskrepanz zwischen dem im Urteil erhobenen Anspruch einer „umfassenden Inpflichtnahme“ an Vertragsärztinnen und -ärzte und den gesetzlich vorgeschriebenen 25 Sprechstunden pro Woche.

Die Zeiten, dass „ein voller Versorgungsauftrag die gesamte Arbeitskraft eines Vertragsarztes oder einer Vertragsärztin beansprucht, sind lange vorbei“, so die Rechtsanwältin.

Im Gespräch beschreibt Vogtmeier konkret, was Vertragsärzte neben ihrer Haupttätigkeit in welchem Umfang leisten dürfen, sei es im Selektivvertrag, für Privatpatienten oder auch im Krankenhaus.

Und sie fasst zusammen, durch welche Maßnahmen die Berufsfreiheit für Ärzte gefährdet sein könnte und welche Konsequenzen durch eine wie auch immer geartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Fall eintreten könnten.

Über diesen Podcast

ÄrzteTag - der Podcast der "Ärzte Zeitung". Wir blicken kommentierend und persönlich auf den Tag, wichtige Ereignisse und Meilensteine. Wir laden Gäste ein, mit denen wir über aktuelle Ereignisse aus Medizin, Gesundheitspolitik, Versorgungsforschung und dem ärztlichen Berufsalltag reden.

von und mit Ärzte Zeitung

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