Wie regeln wir denn jetzt die ärztliche Sterbehilfe, Prof. Wiesing?
Ende Februar hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gekippt: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will jetzt regulatorisch nachbessern. Der Tübinger Medizinethiker und -historiker Prof. Urban Wiesing ist sich sicher: Der Staat darf den Schutz vor voreiligen, unvernünftigen und unüberlegten Suizid-Entscheidungen ausüben, aber der Staat hat kein Recht, die Suizidentscheidung seiner Bürger generell abzulehnen.
Wiesing ist Mitglied der Ethikkommission des Weltärztebundes und hat mit drei Kollegen kürzlich der Politik einen Vorschlag zur Neuregelung der Sterbehilfe unterbreitet. Er will Ärzte mit ins Boot bei der Hilfe zur Selbsttötung nehmen – heraus aus der legalen Grauzone.
Was sein Gesetz besser macht als der bisherige Paragraf 217 StGB, warum die Ärztekammern beim Thema Sterbehilfe keine gute Figur machen und wieso es eine Art Konsil für jeden einzelnen Fall geben sollte, hören Sie im Podcast. Und er sagt, warum die Kirchen noch nicht in einer pluralistischen Gesellschaft angekommen sind.
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