Psychiatrie und Psychosomatik – das sind zwei Paar Schuhe
In der sogenannten PPP-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geht es um die stationäre Psychosomatik und hier ganz speziell um die Mindestvorgaben fürs Personal, die festgelegt sind. Diese Richtlinie ist Anfang des Jahres in Kraft getreten und betrifft alle Einrichtungen der Psychiatrie und der Psychosomatik. Genau für die Psychosomatik hat das Bundesgesundheitsministerium dem GBA aufgetragen, die praktische Umsetzbarkeit der Mindestvorgaben nochmals zu prüfen. Hier sind Verbände und Kliniken aufgerufen, bis zum Montag Stellung zu nehmen, inwieweit diese Vorgaben überhaupt umsetzbar sind. Und dieser eigentlich auf den ersten Blick unscheinbare Termin treibt den stellvertretenden Vorsitzenden des Bundesverbandes der Privatkliniken und CEO der Schön-Kliniken, Dr. Mate Ivancic, so sehr um, dass er sein Anliegen in die Öffentlichkeit tragen möchte. Im Gespräch mit Hauke Gerlof und Anno Fricke von der Ärzte Zeitung erläutert er, wo die Krux der Anforderungen genau liegt und warum sich das negativ auf die Betreuung der Patienten auswirken wird.
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