Warum Palliativmediziner froh über das Urteil zur Sterbehilfe sind ...
Bis zu drei Jahre Knast – das drohte Ärzten bisher bei einem Verstoß gegen Paragraf 217 Strafgesetzbuch. Dabei zielte diese Ende 2015 beschlossene Neuregelung vor allem gegen Sterbehilfevereine, um eine "geschäftsmäßige" Beihilfe zum Suizid zu unterbiPdden. Getroffen hat sie aber auch Palliativmediziner, die sich der Gefahr einer Kriminalisierung ausgesetzt sahen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht den Paragrafen gekippt. Für Dr. Matthias Thöns, Palliativmediziner aus Witten und einer der Beschwerdeführer, eine glückliche Entscheidung. Im Gespräch mit Ruth Ney erläutert er, was das für seine Arbeit und seine Patienten bedeutet.
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